In der Diakonie dürfte der Normalfall sein, dass in den Einrichtungen etwa 20% Nichtkirchenmitglieder beschäftigt sind.
Selbstverständlich kann und muss man über die Einstellungspraxis reden und klären, wer und wie eingestellt werden soll - dies ist in erster Linie Leitungsverantwortung.
Die Verknüpfung mit der Frage der Wählbarkeit in die MAV ist auf alle Fälle falsch.
Einige LGler und Eukler argumentierten damit, dass MAV ein Leitungsamt sei und dass deshalb die Mitgliedschaft in einer Kirche zwingend sei? Dieses Argument werden viele MAV-Kolleginnen und -Kollegen aufgrund dessen, was sie als MAV vor Ort erleben, als blanken Hohn empfinden!
Eingebracht und mit entsprechend befürwortenden Redebeiträgen wurde der Gesetzentwurf von dem Gesprächskreis Offene Kirche (OK).
Unterstützung ist auch vom Gesprächskreis Kirche für morgen (KfM) gegeben.
Bleibt zu hoffen, dass sich in LG und EuK genügend vernünftige Synodale finden, die den Antrag ebenfalls unterstützen und in ihren Reihen für das Anliegen werben!
Positiv ist schon mal: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Rechtsausschuss verwiesen - damit ist das Anliegen im kirchengesetzgebenden Verfahren und jetzt gilt es, mit allen Möglichkeiten dieses Verfahren zum Erfolg zu führen!
Danke allen Unterstützerinnen und Unterstützern dieses wichtigen Anliegens der Kirchen- und Diakoniebeschäftigten!